Was kann ich für Sie tun?

Was kann ich für Sie tun?Die Beurteilung nehme ich auf der Grundlage wichtiger Kriterien vor. An ihr orientieren sich meine Meinung und die Fakten, die in einem mindestens 10 Seiten umfassenden Papier zusammengefasst werden.

Ist das Thema marktfähig? Haben Sie sich eines Themas angenommen, das kaum noch Interessenten findet?

Zuweilen ist der Markt gesättigt. Und viele Themen sind solche, die „Karriere“ gemacht haben und bald schon kein Interesse mehr wecken. Meist geht es hier um Manuskripte für Sachbücher.

Die Form spielt eine wichtige Rolle. Obwohl viele Autoren ganz sicher sind, dass sie die Rechtschreibung mehr als gut beherrschen, wundern sie sich, wenn der Lektor seine Korrekturversion schickt. Überzähle Leeranschläge, Varianten beim Infinitiv, Besonderheiten bei der Groß- und Kleinschreibung führen dazu, dass pro Normseite sehr oft zehn, zwanzig, dreißig Korrekturen nötig sind. Beim Manuskriptumfang von 200 Normseiten sind nicht nur 2000 Korrekturen notwendig. Der Teufel sitzt im Detail. Und: Ist der Satzbau korrekt. Zuweilen gibt es nur eine Rettung, wenn der Ausdruck nicht gut genug ist: Sätze neu schreiben.

Zeitfehler sind in den Manuskripten zu finden. Eine Handlung gestern stellt sich plötzlich so dar, als gehe es um den heutigen Tag. An einer Stelle, zum Beispiel nach einem Zitat, hat der Autor nicht gut genug aufgepasst und die Zeitform geändert. Das macht eine Menge Arbeit, das wieder in Ordnung zu bringen.

Bei der Manuskriptbeurteilung achte ich stark auf die Darstellung. Wie verhalten sich Menschen? Glaubwürdig? Wie fällt Licht aufs Pflaster? Wie sprechen Menschen? Obwohl sie gerade Aufregendes erlebt haben, erlebe ich zuweilen, dass sie sich in einer Art Beamtendeutsch ausdrücken. Das ist nicht angemessen. Normal wirken diese Menschen in ihrem Alltag nicht. Lebensnähe wird gebraucht.

Schweizer Autoren müssen sich immer fragen, für welchen Einzugsbereich sie arbeiten. Es gibt sprachliche Besonderheiten, nicht nur bei dem Sonderzeichen „ß“. Das doppelte „ss“ beim „Piratenfloss“ ist in der Schweiz korrekt, wird jedoch in Österreich und in Deutschland wie ein grober Rechtschreibfehler. Es gibt dort den „Entscheid“ statt den „Bescheid“ … Und deshalb muss sich der Autor fragen lassen, ob sein Werk für den regionalen Markt, den der Schweiz, bestimmt ist.